Voraussetzung zur Teilnahme an der Versteigerung ist die nummerierte Bieterkarte. Stand 14.09.2019/08.35
Diese erhalten Sie bis 15 Minuten vor Start der Versteigerung durch Vorlage eines gültigen Personalausweises.
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden nachfolgende Versteigerungsbedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung.
2. Es werden nur Bieter zugelassen die im Besitz einer aktuellen Bieterkarte sind.
3. Das Aufgeld beträgt in der Regel 15% zuzüglich Umsatzsteuer
4. Der Zuschlag ist dem Auktionator freigestellt. Ein Zuschlag unter Vorbehalt ist möglich.
5. "der Versteigerer Marco Gellrich" kann in eigenem Namen und für fremde Rechnung Kaufgelder sowie weitere Forderungen geltend machen.
6. Der Meistbietende erhält den Zuschlag nach dreimaligem Aufruf.
7. Der ersteigerte Posten muss sofort und in bar bezahlt werden.
8. Mit dem Zuschlag gilt der ersteigerte Posten bzw. Fahrzeug als dem Käufer übergeben,
9. Der ersteigerte Posten verlässt erst nach vollständiger Bezahlung den Versteigerungsort .
10. Der Abtransport der Posten erfolgt durch den Käufer auf eigene Gefahr und Rechnung.
11. Alle Besucher der Versteigerung haften für durch sie entstandene Schäden.
12. Der ersteigerte Posten muss spätestens am nächsten Werktag abgeholt werden. Für eine spätere Abholung werden Servicegebühren in Höhe von 50,00 € zuzüglich Umsatzsteuer pro Tag erhoben
13. Die ersteigerten Posten werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel der ersteigerten Objekte wird keine Gewähr geleistet. Jegliche Reklamation ist ausgeschlossen.
14. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird nicht gehaftet.
15. Vor Ende der Auktion ist es untersagt Maschinen, Fahrzeuge und Technik in Betrieb zu nehmen